Inmobilien
Als Inmobilien (richtige Schreibweise: Immobilien) werden Gebäude und Grundstücke aller Art bezeichnet. Der Besitz von Inmobilien dient heute nicht nur Nutzungszwecken, sondern gilt auch als besonders wertbeständige Geldanlage.
Der Erwerb von Inmobilien unterliegt in Deutschland besonderen gesetzlichen Bestimmungen: Der Kaufvertrag und die so genannte Eigentumsübertragung müssen notariell beurkundet werden, abschließend wird der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Bei einem Grunderwerb wird eine Grunderwerbsteuer erhoben, daneben erhebt die Kommune eine Grundsteuer, die sich nach dem Einheitswert und dem Hebesatz der Gemeinde bemisst.
Der Handel mit Inmobilien findet heutzutage nicht nur über den lokalen Anzeigenmarkt und über Makler statt, sondern auch über spezialisierte Internetbörsen. Vorteil dieser Börsen ist, dass die Anzeigen zu überschaubaren Kosten auch bundesweit Interessenten erreichen.